Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 11.12.2023

Vorstellung Gebührenkalkulation;

Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühren                   

1. Beschluss:


Laut Vereinbarung vom 04.11.1993 bzw. 18.12.2013 wird die Gebühr für den Markt Weidenberg für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 auf 1,99 EUR/m³ festgesetzt.

2. Beschluss:

Mit dem 01.01.2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027.

Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Wasser wird ab 01.01.2024 auf 2,93 EUR festgesetzt. Werden Bauwasser oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so wird die Gebühr auf 4,40 EUR pro Kubikmeter entnommenem Wasser festgelegt.


Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS); Satzungsbeschluss

Beschluss:


Vorliegender Entwurf einer Vierten Satzung zur Änderung der Beitrags- und

Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten

(Wasserabgabesatzung - WAS - ); Satzungsbeschluss               

Beschluss:


Vorliegender Entwurf einer Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Wasserabgabesatzung – WAS - ) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/EWS); Satzungsbeschluss

Beschluss:


Vorliegender Entwurf einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/EWS) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung: Anpassung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2024;

Erlass einer Hebesatzsatzung

a) Anpassung der Realsteuerhebesätze; hier: Hebesatz Gewerbesteuer

Beschluss zu a):


Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:

Gewerbesteuer     von 380 % auf 400 %

b) Erlass einer Hebesatzsatzung

Beschluss: zu b):


Vorliegender Entwurf der Satzung der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Kommunale Wärmeplanung                           

Beschluss:


Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit der Verwaltung

einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis zum 31.12.2023 zu stellen. Soweit die Zustimmung der Gemeinden Seybothenreuth und Emtmannsberg vorliegen, soll dies im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit erfolgen.


Bauliche Sanierung Pumpwerk Lienlas, Förderantrag              

Beschluss:


Am Pumpwerk Lienlas sollen vorbehaltlich der Förderung nach der RZWas 2021 Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dazu ist ein entsprechender Förderantrag zu stellen und bei positivem Bescheid die Umsetzung zu planen.