Kirchenpingarten, 1. Februar 2021
Sitzung des Gemeinderates Kirchenpingarten
Bebauungsplan "Kirmsees Lettenschlag", Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten, verkürzten und beschränkten Beteiligung; Satzungsbeschluss
Beschluss Abwägung:
Die während der erneuten, verkürzten und beschränkten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Kirmsees Lettenschlag“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss Bebauungsplan:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Kirmsees Lettenschlag“ in der Fassung vom 27.01.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Baugebiet Stockäcker, Straßenverlauf Variantenbeschluss
Beschluss:
Mit der Ausführung der Variante 5 besteht Einverständnis.
Bebauungsplan "Stockäcker", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen;
Abwägungsbeschluss
Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Stockäcker“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Die in der Abwägungsvorlage genannten Änderungen und Ergänzungen sind in die Unterlagen einzuarbeiten. Zudem ist die Planzeichnung in Bezug auf die leicht geänderte Verkehrsführung anzupassen. Die Unterlagen sind dem Gemeinderat anschließend zum Satzungsbeschluss vorzulegen.
Haushalt 2021; Erlass der Haushaltssatzung
Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 bis 2024 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.
Fortführung Haushaltskonsolidierung
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat wird beauftragt, sich bis zur nächsten Sitzung mit den einzelnen Punkten nochmals zu befassen und gegebenenfalls weiter Vorschläge und Ideen einzubringen, die dann überprüft werden können.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Kirchenpingarten für das Jahr 2019
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 1.690.946,97 €
Jahresverlust 24.960,64 €
Der Jahresverlust 2019 wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
Spielplatz Kirmsees
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten stimmt dem Spielplatzkonzept für Kirmsees zu. Förderantrag über das gemeinsame Regionalbudget der ILE Frankenpfalz i. F. und dem Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken ist zu stellen.
Antrag der Grundstückseigentümer der Hauptstr. 37, 39, 41 und der Schulstr. 10 auf Räumung des Gehwegs an der Staatsstraße durch die Gemeinde Kirchenpingarten
Beschluss:
Dem Antrag auf Räumung des Gehwegs wird nicht stattgegeben.
Kirchenpingarten, 18. Januar 2021
Sitzung des Gemeinderates Kirchenpingarten
Verleihung der Altbürgermeister-Urkunde an ehemaligen Ersten Bürgermeister Klaus Wagner
Vereidigung eines Feldgeschworenen
Beschluss:
Gemäß Beschluss der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.12.2020 wird Herr Wolfgang Meixner als Feldgeschworener auf Lebenszeit bestellt.
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bayreuth, ist entsprechend zu informieren.
Erweiterung Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten
Beschluss:
Aufgrund der Vorschläge des Zielfindungskonzeptes ist die Planung für eine Erweiterung der Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten aufzunehmen. Eine viergruppige Kindertageseinrichtung soll gebaut werden. Die Kindertageseinrichtung ist baulich um ein Krippenangebot sowie um die Hortbetreuung zu ergänzen.
Erlass einer Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der
Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum mit Gebührenverzeichnis wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf des Satzungstextes war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Standorte Bekanntmachungstafeln; ortsübliche Bekanntmachung
Beschluss:
Die ortübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Kirchenpingarten erfolgt auch weiterhin über Anschlag an die Bekanntmachungstafeln, welche sich an folgenden Standorten befinden:
Tressau – Ortsmitte
Kirmsees – bei FFW-Haus
Muckenreuth – Ortsmitte
Kirchenpingarten – vor Kirche
Kirchenpingarten – Gemeindekanzlei
Lienlas – Ortsmitte
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 14.12.2020
Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
TOP 14 „Erstellung eines Baumkatasters für die Gemeinde Kirchenpingarten,
Vergabe Auftrag“
TOP 16 „Vergabe restliche Klärschlammmenge 2020“
TOP 17 „Vergabe Klärschlammentsorgung 2021“
TOP 19.1 „Gemeinde Kirchenpingarten, Ortsteil Tressau,
Gewässerunterhalt im Bereich vom Feuerwehrhaus“
Kirchenpingarten, 14. Dezember 2020
Sitzung des Gemeinderates Kirchenpingarten
Sachstandsbericht zur Sanierung der GV-Straße Tressau–Fischbach
Beschluss:
Die Erläuterung durch Ingenieur Gebhardt wird zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit der Planung fortzufahren.
Bebauungsplan "Kirmsees Lettenschlag" mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Feststellungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Kirmsees Lettenschlag“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 566 (TF), 566/1 und 416 Gemarkung Tressau. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beschluss zur erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung:
Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Da diese Änderungen lediglich die Ausgleichsfläche betreffen, ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung, eingeschränkt auf die Änderungen, durchzuführen. Die Auslegungsfrist wird auf 2 Wochen festgesetzt.
Bauantrag, Anbau eines Freisitzes an ein best. Nebengebäude und Neubau eines Pavillons, Fl. Nr. 128, Gemarkung Kirchenpingarten
Wasserrecht; Beantragung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Kirchenpingarten und Misch- und Oberflächenwasser im Einzugsgebiet der Kläranlage Kirchenpingarten
Beschluss:
Gemäß den erstellten Unterlagen des Ingenieur-Büros Miller, Nürnberg, ist das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren in die Wege zu leiten und die beschränkte Erlaubnis zu beantragen.
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 02.11.2020
Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
TOP 9; Auftragsvergabe Wartung Drosseleinleitung an den Regenüberlaufbecken
TOP 10; Vergabe Prozessleitsystem für die Kläranlage Kirchenpingarten
TOP 15; Beschaffung eines Schieberdrehgerätes für das Wasserwerk
TOP 16; Beschaffung Akku-Geräte für den Bauhof
Verleihung der Ehrenbezeichnung „ Altbürgermeister“ an den ehemaligen Bürgermeister Klaus Wagner
Beschluss:
Dem ehemaligen Bürgermeister Klaus Wagner wird mit Wirkung vom 15. Dezember 2020 die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ verliehen.
Kirchenpingarten, 2. November 2020
Sitzung des Gemeinderates Kirchenpingarten
Bebauungsplan "Reislas Gemeindeäcker",
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Reislas Gemeindeäcker“ vom 05.10.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren fortgesetzt.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Wasserabgabesatzung - WAS - );
Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Wasserabgabesatzung – WAS - ) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Digitale Alarmierung und Beschaffung digitale Funkmeldeempfänger für die Feuerwehren
Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten; Erweiterung
Beschluss:
Ein Konzept für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Kirchenpingarten ist auszuarbeiten. Die Planungsleistungen sind auszuschreiben.
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 05.10.2020
Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
TOP 12; Vergabe Ingenieurleistungen Wasserrecht
TOP 13; Software für das Feuerwehrwesen
TOP 14; Neuasphaltierung Flurweg bei Schmetterslohe
Kirchenpingarten, 5. Oktober 2020
Sitzung des Gemeinderates Kirchenpingarten
Vorstellung Bericht Ingenieurbüro Miller zum Zustand der Kläranlage, Mischwasser- und Niederschlagswasserbehandlung im Einzugsgebiet der Kläranlage Kirchenpingarten
Beschluss:
Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen. Anhand der Unterlagen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Bauantrag Anbau Carport an best. Wohnhaus, Fl. Nr. 647/1, Gemarkung Lienlas
Bebauungsplan "Kirmsees Lettenschlag",
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Gemeinderat Kirchenpingarten billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Kirmsees Lettenschlag“ vom 28.09.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren fortgesetzt.
Bebauungsplan "Reislas Gemeindeäcker",
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Reislas Gemeindeäcker“ vom 05.10.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren fortgesetzt.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Kirchenpingarten
a) Bericht der Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Jahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2019 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2019 erteilt.
Kirchenpingarten, 7. September 2020
Sitzung des Gemeinderates Kirchenpingarten
Einbeziehungssatzung "Langengefäll-West" im Bereich der Fl. Nr. 132,
Gemarkung Reislas, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Erlass der Einbeziehungssatzung „Langengefäll-West“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss Einbeziehungssatzung:
Die in der Abwägungsvorlage genannten Änderungen wurden eingearbeitet.
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Einbeziehungssatzung gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bebauungsplan "Reislas Gemeindeäcker" mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanunterlagen in Abstimmung mit dem Vorhabensträger einzuarbeiten und dem Gemeinderat den geänderten Entwurf zur Abstimmung vorzulegen.
Einbeziehungssatzung "Beamtengässchen" im Bereich der Fl. Nr. 59, Gemarkung Tressau; aktueller Stand und weiteres Vorgehen
Beschluss:
Das Verfahren zum Erlass der Einbeziehungssatzung „Beamtengässchen“ im Bereich der Fl. Nr. 59, Gemarkung Tressau, wird eingestellt.
Bebauungsplan Stockäcker, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss Flachdach:
Das Flachdach wird als Dachform nicht zugelassen.
Beschluss Dachformen:
Die im Entwurf festgelegten Dachformen (Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Pultdach, versetztes Pultdach, Zeltdach) sollen wie vorgeschlagen zulässig sein.
Beschluss Einfriedungen:
Einfriedungen sollen, wie im Entwurf unter Nr. 4.1 dargestellt, zulässig sein.
Beschluss Bebauungsplan:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Stockäcker“ vom 07.09.2020 mit den bereits beschlossenen Änderungen der zulässigen Dachformen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Vorlage der Jahresrechnung 2019 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Kirchenpingarten
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2019. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.