Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpingarten folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt

        im Verwaltungshaushalt
            in den Einnahmen mit       3.370.400 €
            in den Ausgaben   mit       3.370.400 €
        im Vermögenshaushalt
            in den Einnahmen mit       1.056.000 €
            in den Ausgaben   mit       1.056.000 €  
ab.

§ 2
Kredite werden nicht benötigt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 561.700 € festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Kirchenpingarten, 20.05.2025
Markus Brauner 
Erster Bürgermeister

 

Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2025 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1.    Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)        282 v.H. 
    b) für Grundstücke (B)            187 v.H.
2.  Gewerbesteuer            400 v.H.