Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpingarten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit 3.370.400 €
in den Ausgaben mit 3.370.400 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen mit 1.056.000 €
in den Ausgaben mit 1.056.000 €
ab.
§ 2
Kredite werden nicht benötigt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 561.700 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Kirchenpingarten, 20.05.2025
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2025 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 282 v.H.
b) für Grundstücke (B) 187 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.