Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Fuchsendorf Kreuzacker“ im Bereich der Fl. Nrn. 97(TF), 98, 100(TF), 101(TF), 105(TF),106(TF), 107, und 114 (TF),
alle Gemarkung Lienlas; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB); Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2024 den Erlass der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Fuchsendorf Kreuzacker“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Satzung sowie die Begründung, jeweils in der Fassung vom 11.03.2024 wurden gebilligt.
Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)
Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nrn. 97(TF), 98, 100(TF), 101(TF), 105(TF),106(TF), 107, und 114 (TF), alle Gemarkung Lienlas, und somit den südlichen Teil des Ortsteils Fuchsendorf.
Beim Erlass der Satzung finden die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 1273 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB sowie über die Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB entsprechend Anwendung.
Der Entwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 11.03.2024 liegt in der Zeit vom
03.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.kirchenpingarten.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ einzusehen, ferner auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Planung vor:
[1] Begründung mit Umweltbericht
Schutzgut Art der vorhandenen Informationen [Darstellung in …]
Mensch Bestandsaufnahme [1],
Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1],
Auswirkungen durch Immissionen [1]
Fläche Vorhandene Nutzung (1)
Flächenbedarf (1)
Tiere/ Artenschutz Bestandsaufnahme [1]
Auswirkungen durch das Vorhaben [1],
artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen [1],
Pflanzen Bestandsaufnahme [1]
Auswertung der Biotopkartierung [1]
Ausführungen und Hinweise zu:
Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie
Natura 2000-Gebieten [1] Belange der Landwirtschaft [1],
Boden Ausführungen und Hinweise zu:
Auswirkungen [1]
Vorkommen von Altablagerungen [1]
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]
Wasser Bestandsbeschreibung [1]
Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von
Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und
wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung,
Niederschlagswasser [1],
Auswirkungen [1]
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]
Luft/Klima Bestandsbeschreibung [1]
Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten [1]
Auswirkungen [1]
Landschaftsbild Bestandsbeschreibung [1]
Auswirkungen [1],
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]
Kultur- und Hinweise zur Betroffenheit von Boden-
Sachgüter und Baudenkmalen [1]
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Kirchenpingarten, 10. April 2024
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten