Entwicklung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kirchenpingarten; Windpark Steinkreuz
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten befürwortet grundsätzlich die Entwicklung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet. Als Flächenkulissen dienen die Entwurfsplanungen des Windparks Steinkreuz. Die Flächenkulisse des Windparks soll so optimiert werden, dass die Standorte der Windkraftanlagen mindestens 1000 Meter von Wohnbebauung entfernt sind. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen des Windparks Steinkreuz aktiv mit zu begleiten und im Gemeinderat entsprechend zu berichten. Die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Speichersdorf soll fortgeführt werden.
Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Kindertageseinrichtungssatzung); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpin-garten (Kindertageseinrichtungssatzung) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die Öffnungs- und Kernzeiten werden wie folgt festgesetzt und sind konzeptionell festzuhalten:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 6.45 Uhr bis 16.00 Uhr.
Gruppenöffnungszeiten nach Auslastung
Kernzeiten:
• Krippe: individuelle Betreuungszeit ab dem Stundenintervall > 1 – 2 Stunden
• Kindergarten: täglich von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Mindestbuchungszeit 8.15 Uhr bis 12.15 Uhr
• Hort: täglich von 11.15 Uhr/13.00 Uhr bis 14.45 Uhr; Mindestbuchungszeit bis 15.00 Uhr
• Hort-Kurzgruppe: täglich 11.15 Uhr bis 12.00 Uhr; Mindestbuchungszeit bis 12.15 Uhr
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Vorlage der Jahresrechnung 2022 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Kirchenpingarten
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2022. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.