Blick zur Kirche Kirchenpingarten

Hier finden Sie die Auszüge aus den Sitzungen des Gemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses.

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 05.02.2024

Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss    
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, nur die Beschlussvorschläge vorzutragen und in einem Sammelbeschluss über die Anregungen und Einwendungen zu entscheiden.
Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen für die notwendigen Abwägungen zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans zu.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas „ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.01.2024 sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ mit integriertem Grünordnungsplan mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.01.2024 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Bestätigungsverfahren zur Neuwahl des Kommandanten und des Kommandanten Stellvertreters der FF Kirchenpingarten nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) durch die Gemeinde Kirchenpingarten    
Beschluss:
Der in der Dienstversammlung der FF Kirchenpingarten am 05.01.24 gewählte Dominik Scherm wird zum Kommandanten der FF Kirchenpingarten bestellt. 
Der neu gewählte Stellvertretende Kommandant Lucas Kohl hat die Lehrgänge „Gruppenführer“, „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule zu besuchen, da andernfalls diese Bestätigung ihre Wirkung verliert.
Das Lehrgangszeugnis ist der Gemeinde vorzulegen.


Bestätigungsverfahren des Kommandanten-Stellvertreters der FF Tressau nach 
Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)    
Beschluss:
Der neu gewählte Tobias Söllner wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Tressau bestellt, hat aber den Lehrgang, „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule zu besuchen, da andernfalls diese Bestätigung ihre Wirkung verliert. Das Lehrgangszeugnis ist der Gemeinde vorzulegen.
 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 15.01.2024

Antrag auf Vorbescheid, Fl.Nr. 649, Gemarkung Tressau;

Neubau EFH mit Einliegerwohnung und Doppelgarage


Widmung Ortsstraße Stockäcker und selbständigen Gehweg

Stockäcker zur und entlang der Hauptstraße

Beschluss A):


Die in der Gemeinde Kirchenpingarten, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, neu gebaute Straße auf Fl. Nr. 66, Gemarkung Kirchenpingarten, wird mit Wirkung vom 01.02.2024 zur Ortsstraße gewidmet.

Die gewidmete Straße beginnt im Norden, abzweigend von der Ortsstraße, Fl. Nr. 374 und 67/1, Gemarkung Kirchenpingarten, und endet im Westen in der Einmündung in die Ortsstraße „Kirchweg“ auf Fl. Nr. 45, Gemarkung Kirchenpingarten.

Länge der Straße 0,000 km - 0,483 km

Bestandteil der Straße ist ein Gehweg mit einer Länge von 0,410 km neben dem Straßenkörper verlaufend.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kirchenpingarten.

Beschluss B):

Die in der Gemeinde Kirchenpingarten, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, liegende Gehwegfläche wird mit Wirkung vom 01.02.2024 zum selbständigen Gehweg gewidmet.

Die gewidmete Gehwegfläche beginnt, abzweigend von der Ortsstraße „Stockäcker“ im Süden bei Fl. Nr. 66 und endet südlich entlang der Hauptstraße bei Fl. Nr.67/1, Gemarkung Kirchenpingarten, im Osten.

Länge der gewidmeten Wegfläche: 0,120 km.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kirchenpingarten.

Beschluss C):

Die in der Gemeinde Kirchenpingarten, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken,

liegende Gehwegfläche wird mit Wirkung vom 01.02.2024 zum selbständigen Gehweg gewidmet.

Die gewidmete Gehwegfläche beginnt, abzweigend von der Ortsstraße „Stockäcker“ im Süden am Ende/ Wendehammer Fl. Nr. 66 und endet südlich in Übergang zu Fl. Nr. 76, Gemarkung Kirchenpingarten.

Länge der gewidmeten Wegfläche: 0,022 km.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kirchenpingarten


Behandlung der Empfehlungen aus der Bürgerversammlung vom 23.11.2023

Beschluss:


Die Empfehlungen aus der Bürgerversammlung wurden abgelehnt.

 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 11.12.2023

Vorstellung Gebührenkalkulation;

Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühren                   

1. Beschluss:


Laut Vereinbarung vom 04.11.1993 bzw. 18.12.2013 wird die Gebühr für den Markt Weidenberg für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 auf 1,99 EUR/m³ festgesetzt.

2. Beschluss:

Mit dem 01.01.2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027.

Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Wasser wird ab 01.01.2024 auf 2,93 EUR festgesetzt. Werden Bauwasser oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so wird die Gebühr auf 4,40 EUR pro Kubikmeter entnommenem Wasser festgelegt.


Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS); Satzungsbeschluss

Beschluss:


Vorliegender Entwurf einer Vierten Satzung zur Änderung der Beitrags- und

Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten

(Wasserabgabesatzung - WAS - ); Satzungsbeschluss               

Beschluss:


Vorliegender Entwurf einer Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Wasserabgabesatzung – WAS - ) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/EWS); Satzungsbeschluss

Beschluss:


Vorliegender Entwurf einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/EWS) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung: Anpassung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2024;

Erlass einer Hebesatzsatzung

a) Anpassung der Realsteuerhebesätze; hier: Hebesatz Gewerbesteuer

Beschluss zu a):


Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:

Gewerbesteuer     von 380 % auf 400 %

b) Erlass einer Hebesatzsatzung

Beschluss: zu b):


Vorliegender Entwurf der Satzung der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Kommunale Wärmeplanung                           

Beschluss:


Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit der Verwaltung

einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis zum 31.12.2023 zu stellen. Soweit die Zustimmung der Gemeinden Seybothenreuth und Emtmannsberg vorliegen, soll dies im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit erfolgen.


Bauliche Sanierung Pumpwerk Lienlas, Förderantrag              

Beschluss:


Am Pumpwerk Lienlas sollen vorbehaltlich der Förderung nach der RZWas 2021 Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dazu ist ein entsprechender Förderantrag zu stellen und bei positivem Bescheid die Umsetzung zu planen.

 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 13.11.2023

Vorstellung Gebührenkalkulation; Neufestsetzung der Abwassergebühren    

Beschluss:


Mit dem Jahr 2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027.

Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2024 auf 4,67 EUR festgesetzt.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis    4 m³/h    36,00 EUR/Jahr

bis    10 m³/h    72,00 EUR/Jahr

bis    16 m³/h    144,00 EUR/Jahr

über    16 m³/h    225,00 EUR/Jahr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

bis    2,5 m³/h    36,00 EUR/Jahr

bis    6 m³/h    72,00 EUR/Jahr

bis    10 m³/h    144,00 EUR/Jahr

über    10 m³/h    225,00 EUR/Jahr


Auflagen der Haushaltsgenehmigung 

Beschluss:


Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.

Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.

Erster Bürgermeister Brauner wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Investitionsprogramm

Beschluss:


Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.

Mit den Darstellungen der aktuellen Lage der Investitionen und des überarbeiteten Investitionsprogramms mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.

Erster Bürgermeister Brauner wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Strukturkonzept Wasserversorgung

Beschluss:


Angebote für die Erstellung eines Strukturgutachtens für die Wasserversorgung Kirchenpingarten sind einzuholen. Ein Förderantrag ist fristgerecht zu stellen.


Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplans „Stockäcker“,

Fl. Nr. 66/21, Gemarkung Kirchenpingarten; Errichtung einer Einfriedung


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kirchenpingarten

a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften   

Beschluss zu a):


Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

b) Feststellung der Jahresrechnung

Beschluss zu b):


Die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Jahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.

c) Entlastung

Beschluss zu c):


Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.

Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 erteilt.

 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 21.09.2023

Bauvoranfrage, Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Fl. Nr. 105, Gemarkung Lienlas 


Antrag auf Baugenehmigung/ Nutzungsänderung, Fl. Nr. 344, Gemarkung Lienlas


Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten; Verpflegungsangebot           

Beschluss:


Ab 01.10.2023 erfolgt die Belieferung der Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten durch das Gasthaus Ruckriegel, Seybothenreuth, mit folgender Höhe des Verpflegungsgeldes:

Kindergartenkind 4,10 Euro

Krippenkind 3,30 Euro

Hortkind 4,20 Euro


Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss

Beschlussvorlage SG II/1 vom 29.08.2023 wird bekannt gegeben.           

Beschluss:


Vorliegender Entwurf der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung- Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.


Antrag der FF Tressau auf Kostenübernahme; Bestuhlung Schulungsraum   

Beschluss:


Die Gemeinde Kirchenpingarten bezuschusst die Bestuhlung der FF Tressau in Höhe von 15% der Rechnungssumme, jedoch max. 1000,- €. Die Rechnung wird nachgereicht.


Antrag der FF Tressau auf Kostenübernahme; Baurechnungen           

Beschluss:


Die Gemeinde Kirchenpingarten gibt dem Antrag der FF Tressau auf Übernahme der gesammelten Baurechnungen in Höhe von 5.464,60 € nicht statt.

 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 24.07.2023

Bauantrag Fl.Nr. 945, 946 und 937, Gemarkung Lienlas;                

Neubau Milchviehstall mit Geländeauffüllung


Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:


Der Gemeinderat Kirchenpingarten beschließt die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.

 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 03.07.2023

Entwicklung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kirchenpingarten; Windpark Steinkreuz

Beschluss:

Der Gemeinderat Kirchenpingarten befürwortet grundsätzlich die Entwicklung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet. Als Flächenkulissen dienen die Entwurfsplanungen des Windparks Steinkreuz. Die Flächenkulisse des Windparks soll so optimiert werden, dass die Standorte der Windkraftanlagen mindestens 1000 Meter von Wohnbebauung entfernt sind. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen des Windparks Steinkreuz aktiv mit zu begleiten und im Gemeinderat entsprechend zu berichten. Die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Speichersdorf soll fortgeführt werden.

Windparkfläche


Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Kindertageseinrichtungssatzung); Satzungsbeschluss

Beschluss:

Vorliegender Entwurf der Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpin-garten (Kindertageseinrichtungssatzung) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.

Die Öffnungs- und Kernzeiten werden wie folgt festgesetzt und sind konzeptionell festzuhalten:

Öffnungszeiten:


Montag bis Freitag von 6.45 Uhr bis 16.00 Uhr.

Gruppenöffnungszeiten nach Auslastung

Kernzeiten:

• Krippe: individuelle Betreuungszeit ab dem Stundenintervall > 1 – 2 Stunden

Kindergarten: täglich von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Mindestbuchungszeit 8.15 Uhr bis 12.15 Uhr

Hort: täglich von 11.15 Uhr/13.00 Uhr bis 14.45 Uhr; Mindestbuchungszeit bis 15.00 Uhr

Hort-Kurzgruppe: täglich 11.15 Uhr bis 12.00 Uhr; Mindestbuchungszeit bis 12.15 Uhr


Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss

Beschluss:

Vorliegender Entwurf der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Vorlage der Jahresrechnung 2022 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Kirchenpingarten

Beschluss:

Der Gemeinderat Kirchenpingarten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2022. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.

 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 22.05.2023

Antrag Elternbeirat Kita auf eine zusätzliche Mittagsbetreuung von Schulkindern

Beschluss:

Eine zusätzliche Betreuung der Schulkinder neben dem Hortangebot am Nachmittag ist nur in der Zeit zwischen 11:15 Uhr und 13:00 Uhr in den Räumen des Horts als Kurzgruppe möglich, sofern im Hort noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Kinder der Kurzgruppe können während der Betreuung am Freispiel der Hortkinder teilnehmen. Es werden keine Hausaufgaben oder gezielte/geplante Angebote in der Kurzgruppe gemacht.


Antrag auf Baugenehmigung, Neubau überdachte Festmistlagerstätte, Fl. Nr. 394/1, Gemarkung Tressau

 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 27.03.2023

Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2024-2028

Beschluss:


Nach öffentlicher Bekanntgabe der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen werden die Bewerberin Claudia Mayer und die Bewerber Manfred Fischer und Rudi Kohl an das Amtsgericht Bayreuth übermittelt.


Betriebskostenförderung Kindertageseinrichtungen; Gewichtungsfaktor

Beschluss:


Die Gemeinde Kirchenpingarten fördert Kinder im Bereich Kinderkrippe sowie auch Kindergarten bei Vollendung des dritten Lebensjahres jeweils bis zum Ende des Kindergartenjahres mit dem Faktor 2,0. Gleiches gilt auch für Gastkinder.

 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 06.03.2023

Haushalt 2023; Erlass der Haushaltssatzung

Beschluss:


Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.




Fortführung Haushaltskonsolidierung 

Beschluss:


Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis. Erster Bürgermeister Brauner wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Antrag beschränkte Erlaubnis Wassergemeinschaft Grub; Stellungnahme Beschlussvorlage SG II/1 vom 28.02.2023 wird bekannt gegeben.

Beschluss:


Die Gemeinde Kirchenpingarten hat keine Einwände hinsichtlich der Fortführung der vorhandenen Wasserversorgung. Seitens der Wassergemeinschaft sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einzuhalten und zu gewährleisten.

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 13.02.2023

Antrag auf Einleitung eines vorhabensbezogenen Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf den Flurstücken Nr. 303, 305 und 338, Gemarkung Lienlas

Beschluss:

Das Vorhaben soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge

vorzulegen. Anschließend ist das Vorhaben dem Gemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.

 


Antrag auf Einleitung eines vorhabensbezogenen Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf der Fl. Nr. 71, Gemarkung Reislas

Beschluss:

Das Vorhaben soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge

vorzulegen. Anschließend ist das Vorhaben dem Gemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.

 


Errichtung eines Gehweges zwischen Reislas und Kirchenpingarten

Beschluss:

Das Thema wurde ausführlich geprüft und diskutiert. Der Gemeinderat sieht aufgrund der Stellungnahme der örtlichen Straßenverkehrsbehörde und der zu erwartenden sehr hohen Kosten keine Notwendigkeit für einen Gehweg zwischen

Reislas und Kirchenpingarten. Der Bürgerantrag wird abgelehnt.

 


Errichtung eines Buswartehäuschens in Langengefäll

Beschluss:

Im Zuge der Außenanlagengestaltung soll ein Buswartehäuschen oder zumindest ein geschützter Unterstand errichtet werden. Die Fläche ist zu befestigen (Pflaster). Mit Max Philipp ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

 


Kostenbeteiligung Beschaffung Vorreinigungswaschmaschine für die Atemschutzgeräte und PSA in der Atemschutzpflegestelle des Marktes Weidenberg

Beschluss:

Im Rahmen der abgeschlossenen Zweckvereinbarung mit dem Markt Weidenberg zum Betrieb einer Atemschutzpflegestelle wird eine Kostenbeteiligung in Höhe 4.251,16 Euro zur Anschaffung einer Vorreinigungswaschmaschine für persönliche

Schutzausrüstung beschlossen. Die Feuerwehrkommandanten der Gemeinde Kirchenpingarten sind zu informieren.

 


Bestätigungsverfahren zur Wiederwahl des Kommandanten der FF Kirmsees nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) durch die Gemeinde Kirchenpingarten

Beschluss:

Der in der Dienstversammlung der FF Kirmsees am 04.02.23 wiedergewählte Alexander Voit wird zum Kommandanten der FF Kirmsees bestellt.

 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 16.01.2023

Zweckvereinbarung Winterdienst GV-Straße Lienlas-Ahornberg

Beschluss:

Der Gemeinderat Kirchenpingarten stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Immenreuth über die Erbringung des Winterdienstes auf der GV-Straße Lienlas-Ahornberg zu.

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 12.12.2022

Geplante Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-Ost; Vorschlag von Vorranggebieten für die Windenergienutzung

Beschluss:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt die Gemeinde  Kirchenpingarten folgende Flächen für die Ausweisung als Vorranggebiete von Windenergieanlagen vor:

  • Waldgebiet Hahnengrün
  • Waldgebiet Langengefäll
  • Zwischen Kirmsees und Tressau

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Flächen beim Regionalen Planungsverband einzureichen.




Antrag auf Fördermittel nach der RZWas2021 für die Sanierung von Wasser- und Abwasserleitungen

Beschluss:

Die Gemeinde Kirchenpingarten beschließt, Maßnahmen im Bereich der Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen  durchzuführen. Die Abstimmung hat in Anlehnung an den festgestellten Sanierungsbedarf zu erfolgen. Die Verwaltung

wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen.




Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Kirchenpingarten für das Jahr 2021

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie folgt festgestellt:

  • Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 1.527.878,04 Euro
  • Jahresverlust: 54.887,98 Euro

Der Jahresverlust 2021 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 14.11.2022

Kindertageseinrichtung Gebührenanpassung; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Geschwisterbonus für das zweite Kind wird mit 20,00 EUR, für das dritte und weitere Kind mit 50% in Ansatz gebracht. Eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,-- Euro wird ab der dritten Umbuchung im Kindergartenjahr fällig. Umbuchungen müssen bis zum letzten des Vorvormonats (Zugang bei der Verwaltung bzw. in der Kindertageseinrichtung) eingegangen sein.

Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.

 


Weiterführung Haushaltskonsolidierung – Überprüfung Gebühren/Nutzungsvereinbarungen Mehrzweckhalle

Beschluss:

Die Gebührenreglung für die Nutzung der Mehrzweckhalle wird ab sofort wie folgt neu festgelegt:

  1. Für die Nutzung der MZH durch die Grundschule Kirchenpingarten in 40 Wochen = 600 Stunden wird eine Nutzungsgebühr von 4,200,- Euro festgelegt, die intern zu verrechnen ist.
  2. Für die Nutzung der MZH durch die gemeindeeigene Kindertagesstätte wird eine Nutzungsgebühr von ebenfalls 4,200,- Euro festgelegt, die intern zu verrechnen ist.
  3. Die Nutzung von Kita und Schule für sonstige Veranstaltungen ist nach dieser Gebührenliste intern zu verrechnen (Flohmarkt, Kaffeekränzchen).
  4. Der SSV Kirchenpingarten zahlt für die Nutzung der MZH pauschal 1.450,- Euro.
  5. Für die Nutzung durch den Theaterverein wird folgende Gebühr erhoben: a) Je Tag für die Bühne (die Bühne darf max. 40 Tage stehen): 3,- Euro, b) Je Aufführung: 70,- Euro
  6. Weitere Gebühren fallen an für: a) Sportliche Nutzung pro Stunde: 8,- Euro, b) Tanzveranstaltungen und sonstige gewinnbringende Veranstaltungen pro Nutzungsstunde (ohne Auf- und Abbau) 30,- Euro
  7. Sonstige nicht gewinnbringende Veranstaltungen pro Stunde 8,- Euro: a) Die Gebühren erhöhen sich um das Doppelte, wenn der Veranstalter außerhalb des Gemeindebereiches kommt. b) Für die Abrechnung sind die jeweils beantragten Termine maßgeblich, nicht die tatsächlich in Anspruch genommenen Termine (ausgenommen Mehrzeiten gegenüber dem Antrag).
  8. Bei den Benützungsgebühren sind Heizung und Beleuchtung inbegriffen. Ein erhöhter Stromverbrauch durch zusätzliche Verbraucher (Musikanlage etc.) wird über Stromzähler abgerechnet.
  9. Für die Nutzung von Veranstaltern außerhalb der Gemeinde ist pro Nutzung eine Kaution von 400,- Euro zu hinterlegen.
  10. Für die Nutzung der MZH der unter Nr. 5 genannten Veranstaltungen wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen.

Die vorliegende Gebührenliste wird beschlossen.

 


Neufestsetzung der Friedhofsgebühren

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

 


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kirchenpingarten

a) Bericht der Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften

Beschluss zu a):

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

b) Feststellung der Jahresrechnung

Beschluss zu b):

Die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Jahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.

c) Entlastung

Beschluss zu c):

Die Jahresrechnung für das Jahr 2021 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt. Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 erteilt.

 

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 01.08.2022

Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung und eines Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022

Beschluss:

Die Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Festsetzung der Verpflichtungsermächtigungen für die oben genannten voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben des Finanzplans 2023 bis 2025 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Nachtragshaushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für den Zeitraum 2021 – 2025 werden mit Hinterlegung der Verpflichtungsermächtigungen für die genannten Haushaltsstellen nochmals gebilligt. (Hinsichtlich der Höhe der Einnahmen und der Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts für den Finanzplanungszeitraum ergeben sich keine Änderungen.)


Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 25.07.2022

Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:

  • TOP 10 – Erweiterung Kita; Vergabe Bauleistungen
  • TOP 11 – Einbau Heizung in Bestand FWGH Tressau

Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 25.07.2022

Baugebiet Stockäcker; Sachstandsbericht


Vereidigung eines Feldgeschworenen

Beschluss:

Gemäß Beschluss der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2022 wird Herr Robert Sieber als Feldgeschworener auf Lebenszeit bestellt. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bayreuth, ist entsprechend zu informieren.


Verkehrsrechtliche Anordnung in Kirmsees, rechtsaufsichtliche Beanstandung durch das LRA Bayreuth, Aussetzung des Vollzugs

Beschluss:

Der Beschluss des Gemeinderates Kirchenpingarten vom 07.02.22, TOP 2, wird aufgrund einer rechtsaufsichtlichen Beanstandung des LRA Bayreuth aufgehoben.


Vorlage der Jahresrechnung 2021 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Kirchenpingarten

Beschluss:

Der Gemeinderat Kirchenpingarten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.


Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 04.07.2022

Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:

  • TOP 9 - Erweiterung Kindertageseinrichtung; Vergabe von Bauleistungen
  • TOP 10 – Sockelsanierung am ehemaligen Lehrerwohnhaus