Vorstellung Gebührenkalkulation; Neufestsetzung der Abwassergebühren
Beschluss:
Mit dem Jahr 2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027.
Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2024 auf 4,67 EUR festgesetzt.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 36,00 EUR/Jahr
bis 10 m³/h 72,00 EUR/Jahr
bis 16 m³/h 144,00 EUR/Jahr
über 16 m³/h 225,00 EUR/Jahr
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h 36,00 EUR/Jahr
bis 6 m³/h 72,00 EUR/Jahr
bis 10 m³/h 144,00 EUR/Jahr
über 10 m³/h 225,00 EUR/Jahr
Auflagen der Haushaltsgenehmigung
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Brauner wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Investitionsprogramm
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Mit den Darstellungen der aktuellen Lage der Investitionen und des überarbeiteten Investitionsprogramms mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Brauner wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Strukturkonzept Wasserversorgung
Beschluss:
Angebote für die Erstellung eines Strukturgutachtens für die Wasserversorgung Kirchenpingarten sind einzuholen. Ein Förderantrag ist fristgerecht zu stellen.
Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplans „Stockäcker“,
Fl. Nr. 66/21, Gemarkung Kirchenpingarten; Errichtung einer Einfriedung
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kirchenpingarten
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Jahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 erteilt.