Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 14.11.2022

Kindertageseinrichtung Gebührenanpassung; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Geschwisterbonus für das zweite Kind wird mit 20,00 EUR, für das dritte und weitere Kind mit 50% in Ansatz gebracht. Eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,-- Euro wird ab der dritten Umbuchung im Kindergartenjahr fällig. Umbuchungen müssen bis zum letzten des Vorvormonats (Zugang bei der Verwaltung bzw. in der Kindertageseinrichtung) eingegangen sein.

Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.

 


Weiterführung Haushaltskonsolidierung – Überprüfung Gebühren/Nutzungsvereinbarungen Mehrzweckhalle

Beschluss:

Die Gebührenreglung für die Nutzung der Mehrzweckhalle wird ab sofort wie folgt neu festgelegt:

  1. Für die Nutzung der MZH durch die Grundschule Kirchenpingarten in 40 Wochen = 600 Stunden wird eine Nutzungsgebühr von 4,200,- Euro festgelegt, die intern zu verrechnen ist.
  2. Für die Nutzung der MZH durch die gemeindeeigene Kindertagesstätte wird eine Nutzungsgebühr von ebenfalls 4,200,- Euro festgelegt, die intern zu verrechnen ist.
  3. Die Nutzung von Kita und Schule für sonstige Veranstaltungen ist nach dieser Gebührenliste intern zu verrechnen (Flohmarkt, Kaffeekränzchen).
  4. Der SSV Kirchenpingarten zahlt für die Nutzung der MZH pauschal 1.450,- Euro.
  5. Für die Nutzung durch den Theaterverein wird folgende Gebühr erhoben: a) Je Tag für die Bühne (die Bühne darf max. 40 Tage stehen): 3,- Euro, b) Je Aufführung: 70,- Euro
  6. Weitere Gebühren fallen an für: a) Sportliche Nutzung pro Stunde: 8,- Euro, b) Tanzveranstaltungen und sonstige gewinnbringende Veranstaltungen pro Nutzungsstunde (ohne Auf- und Abbau) 30,- Euro
  7. Sonstige nicht gewinnbringende Veranstaltungen pro Stunde 8,- Euro: a) Die Gebühren erhöhen sich um das Doppelte, wenn der Veranstalter außerhalb des Gemeindebereiches kommt. b) Für die Abrechnung sind die jeweils beantragten Termine maßgeblich, nicht die tatsächlich in Anspruch genommenen Termine (ausgenommen Mehrzeiten gegenüber dem Antrag).
  8. Bei den Benützungsgebühren sind Heizung und Beleuchtung inbegriffen. Ein erhöhter Stromverbrauch durch zusätzliche Verbraucher (Musikanlage etc.) wird über Stromzähler abgerechnet.
  9. Für die Nutzung von Veranstaltern außerhalb der Gemeinde ist pro Nutzung eine Kaution von 400,- Euro zu hinterlegen.
  10. Für die Nutzung der MZH der unter Nr. 5 genannten Veranstaltungen wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen.

Die vorliegende Gebührenliste wird beschlossen.

 


Neufestsetzung der Friedhofsgebühren

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

 


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kirchenpingarten

a) Bericht der Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften

Beschluss zu a):

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

b) Feststellung der Jahresrechnung

Beschluss zu b):

Die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Jahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.

c) Entlastung

Beschluss zu c):

Die Jahresrechnung für das Jahr 2021 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt. Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 erteilt.