Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 21.09.2023

Bauvoranfrage, Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Fl. Nr. 105, Gemarkung Lienlas 


Antrag auf Baugenehmigung/ Nutzungsänderung, Fl. Nr. 344, Gemarkung Lienlas


Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten; Verpflegungsangebot           

Beschluss:


Ab 01.10.2023 erfolgt die Belieferung der Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten durch das Gasthaus Ruckriegel, Seybothenreuth, mit folgender Höhe des Verpflegungsgeldes:

Kindergartenkind 4,10 Euro

Krippenkind 3,30 Euro

Hortkind 4,20 Euro


Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss

Beschlussvorlage SG II/1 vom 29.08.2023 wird bekannt gegeben.           

Beschluss:


Vorliegender Entwurf der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung- Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.


Antrag der FF Tressau auf Kostenübernahme; Bestuhlung Schulungsraum   

Beschluss:


Die Gemeinde Kirchenpingarten bezuschusst die Bestuhlung der FF Tressau in Höhe von 15% der Rechnungssumme, jedoch max. 1000,- €. Die Rechnung wird nachgereicht.


Antrag der FF Tressau auf Kostenübernahme; Baurechnungen           

Beschluss:


Die Gemeinde Kirchenpingarten gibt dem Antrag der FF Tressau auf Übernahme der gesammelten Baurechnungen in Höhe von 5.464,60 € nicht statt.