Bauvoranfrage, Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Fl. Nr. 105, Gemarkung Lienlas
Antrag auf Baugenehmigung/ Nutzungsänderung, Fl. Nr. 344, Gemarkung Lienlas
Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten; Verpflegungsangebot
Beschluss:
Ab 01.10.2023 erfolgt die Belieferung der Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten durch das Gasthaus Ruckriegel, Seybothenreuth, mit folgender Höhe des Verpflegungsgeldes:
Kindergartenkind 4,10 Euro
Krippenkind 3,30 Euro
Hortkind 4,20 Euro
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss
Beschlussvorlage SG II/1 vom 29.08.2023 wird bekannt gegeben.
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung- Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Antrag der FF Tressau auf Kostenübernahme; Bestuhlung Schulungsraum
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten bezuschusst die Bestuhlung der FF Tressau in Höhe von 15% der Rechnungssumme, jedoch max. 1000,- €. Die Rechnung wird nachgereicht.
Antrag der FF Tressau auf Kostenübernahme; Baurechnungen
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten gibt dem Antrag der FF Tressau auf Übernahme der gesammelten Baurechnungen in Höhe von 5.464,60 € nicht statt.