Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 15.05.2024

Breitbandausbau Gigabit Gemeindegebiet Kirchenpingarten
Beschluss:    
Der Gemeinderat beschließt folgende Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 einzubringen:

Erschließungsgebiete 1 - 6 (gesamt ca. 434 Adressen):
    -    EG 1: Muckenreuth
    -    EG 2: Eckartsreuth
    -    EG 3: Kirmsees, Langengefäll
    -    EG 4: Kirchenpingarten, Reislas
    -    EG 5: Dennhof, Lienlas, Lienlasmühle, Fuchsendorf
    -    EG 6: Tressau

Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 2,7 Mio. € festgelegt.
Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:
    -    90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
    -    10 % Realisierungszeit
Im Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte durchzuführen:
    -    Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnah-
        mewettbewerb)
    -    Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes 
    -    Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
    -    Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
    -    Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land 
    -    Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsver-
        einbarung mit ausgewähltem Bieter

Hinweis zur Bagatellgrenze gemäß Richtlinie:
Vorhaben mit einer Fördersumme des Bundes (in der Regel 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke) unter 100.000 € werden nicht gefördert.
Hinweis zu neu aufgenommenen Adressen (nach dem Erg. MEV):
Die uneingeschränkte Aufnahme neuer förderfähigen Adressen für das Auswahlverfahren obliegt der Zustimmung durch den Projektträger PwC im Zuge der Prüfung des Antrags auf Zuwendung in endgültiger Höhe. 
Hinweis zu Neubaugebieten gemäß Richtlinie:
Die Richtlinie fördert keine Erschließung von Adressen in Neubaugebieten. Es wird ausschließlich nur der Ausbau der Zuführung zum Neubaugebiet gefördert.
Vorgehensweise bei Neubaugebieten/Bauamt Kommune:
Im Zuge der Spartengespräche ist mit den regionalen Netzbetreibern abzustimmen, ob ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das Neubaugebiet durchführen wird. Wird kein Ausbau durch einen Netzbetreiber durchgeführt, so ist auf Basis des DigiNetz-Gesetzes (gemäß § 77i) die Kommune verpflichtet, die notwendige passive Infrastruktur (Rohrverbünde, Grundstücksanschlüsse und ggf. Schrank) zu verlegen.


Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägungsbeschluss; Feststellungsbeschluss; Satzungsbeschluss
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 338, 305 und 303 Gemarkung Lienlas. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Satzungsbeschluss Bebauungsplan:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ in der Fassung vom 29.04.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.