Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten

Vom 25. April 2023

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten vom 15. November 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 12/2022) wird wie folgt geändert:

a) In § 5 wird Abs. 2 Satz 1 wird die Zahl „3,25“ gestrichen und durch die Zahl „3,60“ ersetzt.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Juni 2023 in Kraft.

 

Weidenberg, 25. April 2023

Markus Brauner

Erster Bürgermeister