Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpingarten folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

        im Verwaltungshaushalt   
        in den Einnahmen mit           3.527.150 €
        in den Ausgaben   mit           3.527.150 €
        
        im Vermögenshaushalt
        in den Einnahmen mit                990.500 €
        in den Ausgaben   mit                990.500 €  
ab.

§ 2
Kredite werden nicht benötigt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 530.000 € festgesetzt.

§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 587.800 € festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.


Kirchenpingarten, 07.05.2026
Markus Brauner 
Erster Bürgermeister

 

Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2026 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1.  Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)        390 v.H. 
    b) für Grundstücke (B)        187 v.H.
2.  Gewerbesteuer            400 v.H.