Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpingarten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit 3.527.150 €
in den Ausgaben mit 3.527.150 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen mit 990.500 €
in den Ausgaben mit 990.500 €
ab.
§ 2
Kredite werden nicht benötigt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 530.000 € festgesetzt.
§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 587.800 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Kirchenpingarten, 07.05.2026
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2026 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 390 v.H.
b) für Grundstücke (B) 187 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.