Vollzug der Wasserhaushaltsgesetze, Einleiten von Filterrückspülwasser und Überlaufwasser aus der Wasseraufbereitungsanlage Lienlas-Fuchsendorf

Das Landratsamt Bayreuth erteilt dem Kapellenbauverein Lienlas e.V. die widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Teiches (Fl.-Nr. 455, Gem. Lienlas) sowie des anschließenden namenlosen Grabens in die Haidenaab, für die Einleitung von Filterrückspülwasser und Überlaufwasser aus der Wasseraufbereitungsanlage Lienlas-Fuchsendorf.

Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft“ wird verwiesen.

Kirchenpingarten, 18. März 2023
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten