Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

Verordnung des Landratsamtes Bayreuth über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemeinde Kirchenpingarten (Gemarkung Kirchenpingarten) und im gemeindefreien Gebiet Südlicher Hochwald (Gemarkung Kirchenpingarten) zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Ortsteiles Muckenreuth, Gemeinde Kirchenpingarten.

Der Wasserverein Muckenreuth nutzt zur Sicherstellung der Wasserversorgung im Gemeindegebiet die Quellen 1 und 2 Muckenreuth. Zum Schutz der Quelle wurde mit Verordnung des Landratsamtes Bayreuth vom 27.02.1984 ein Wasserschutzgebiet amtlich festgesetzt.

Das bestehende Wasserschutzgebiet soll nach heutigem Kenntnisstand angepasst werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Schutzgebietsverordnung tritt die Verordnung vom 27.02.1984 außer Kraft.

Der Entwurf der neuen Schutzgebietsverordnung mit dem dazugehörigen Schutzgebietsplan, aus dem die genauen Grenzen des Schutzgebietes zu entnehmen sind, liegt während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, Zimmer Nr. 3 zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 01. Februar 2023 und endet am 28. Februar 2023.

Etwaige Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 224 erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
  • dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;
  • dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann;
  • dass

- die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem  Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen und dem Verordnungstext auch auf folgender Internetseite eingestellt: „https://www.kirchenpingarten.de/verwaltung-politik/rathaus/amtliche-bekanntmachungen„. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Weidenberg, 18. Januar 2023

Markus Brauner

Erster Bürgermeister

Gemeinde Kirchenpingarten